Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Tarifverbund Meilenweiss

  1. Geltungsbereich
    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kundinnen sowie Kunden (nachfolgend Kunde) und dem Tarifverbunde Meilenweiss (nachfolgend TM) beim Erwerb (Neuerwerb, Erneuerung) von Meilenweiss Jahreskarten, Meilenweiss Kaderkarten, Meilenweiss Familien-Jahreskarten und Meilenweiss Kleinfamilien-Jahreskarten.
     
  2. Vertragspartner
    Die Jahreskarten können an allen autorisierten Verkaufsstellen der Partnerunternehmen des TM erworben werden. Jede Verkaufsstelle handelt für die Partnerunternehmen des TM nur als Vertreter. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt ausschliesslich mit jenem Partnerunternehmen des TM zu Stande, in deren räumlichen Wirkungsbereich sich der Kunde bewegt.
     
  3. Preise & Zahlungsbedingungen
    Die Preise in Schweizer Franken werden in den aktuellen Prospekten und/oder auf der Meilenweiss-Webseite veröffentlicht. Die Preise verstehen sich pro Person bzw. pro Familie inklusive Mehrwertsteuer.  
    1. Zusätzlich zu den Jahreskartenpreisen erhebt der TM ein Keycard-Depot von CHF 10.00/Karte. Die Keycard kann jederzeit mit neuen Gültigkeitsdaten programmiert werden und ist daher mehrere Jahre verwendbar. Das Depot wird nach der Rückgabe der Karte zurückerstattet. Diese Keycard ermöglicht den berührungslosen Zutritt zu allen Bahnanlagen der Partnerunternehmen des TM. Sichtlich defekte Keycards werden nicht kostenlos ersetzt, auch wird das Depot nicht retourniert.
    2. Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Jahreskartenbezüge auf Kredit bzw. Rechnung sind nicht vorgesehen.
    3. Die im Voraus bestellten Jahreskarten können jeweils ab dem 1. Oktober an den jeweiligen Kassen der Partnerunternehmen des TM abgeholt werden. Die Angabe des Abholungsortes ist bei der Bestellung zwingend notwendig.
    4. Vom ermässigten Vorverkaufspreis kann nur profitiert werden, wenn die Bestellung und Zahlung jeweils zwischen dem 01.10. und 30.11. eingeht. Erfolgt die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt wird der volle Preis verrechnet.
       
  4. Altersklassen
    Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos. Reduzierte Kindertarife werden vom 6. bis 12. Geburtstag sowie reduzierte Jugendtarife vom 12. bis 18. Geburtstag angeboten – der Jahrgang ist massgebend. Die Erwachsenentarife gelten ab dem 18. Geburtstag.
     
  5. Gültigkeit
    1. Die Meilenweiss-Jahreskarten ermöglichen den Kunden die Nutzung der Angebote der Partnerunternehmen des TM während den jeweiligen Betriebs- und Öffnungszeiten. Jedes Partnerunternehmen des TM legt die Betriebs- und Öffnungszeiten eigenständig fest. Bei Einschränkungen des Nutzungsangebotes einzelner Partnerunternehmen des TM besteht kein Rückerstattungsanspruch. Der TM weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gültigkeitszeiträume keine Fixtermine für eine vollumfängliche Dienstleistungserfüllung seitens der Partnerunternehmen des TM.
    2. Alle Jahreskarten sind mit einem Foto versehen, persönlich und nicht übertragbar.
    3. Die Gültigkeit der Jahreskarten beginnt am 01.11. und endet im Folgejahr am 31.10.
       
  6. Rückerstattung bei Unfall/Krankheit
    Eine Rückerstattung erfolgt lediglich bei Unfall/Krankheit, sofern ein Arztzeugnis vorliegt und die Jahreskarte nach Unfall/Krankheit bis zum Jahreskartenende abgegeben wird. Betriebseinschränkung, ungünstige Wetter- und Schneeverhältnisse sowie Einstellung eines Partnerunternehmens des TM geben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Ein reduzierter Bahnbetrieb während der Saison bleibt vorbehalten. Die Rückerstattung kann ausschliesslich bei der Bezugs-Verkaufsstelle des TM erfolgen. Die Rückerstattung erfolgt in bar oder via Kreditkarte.

    Der Prozentsatz der Rückerstattung wird folgendermassen berechnet:
    01. - 30. November: 90% des Kaufpreises
    01. - 15. Dezember: 85% des Kaufpreises
    16. - 31. Dezember: 70% des Kaufpreises
    01. - 15. Januar: 60% des Kaufpreises
    16. - 31. Januar: 50% des Kaufpreises
    01. - 15. Februar: 40% des Kaufpreises
    16. - 28./29. Februar: 30% des Kaufpreises
    01. - 15. März: 20% des Kaufpreises
    16. März – 30. April: 10% des Kaufpreises
    ab 1. Mai: keine Rückerstattung
     
  7. Jahreskartenmissbrauch/Jahreskartenverlust
    1. Das Kassen-, Bahn- oder beauftragte Kontrollpersonal der Partnerunternehmen des TM ist jederzeit berechtigt, Jahreskartenkontrollen durchzuführen. Der Kunde hat sich mit einem amtlich gültigen Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) auszuweisen. Jede missbräuchliche Benützung von Jahreskarten, insbesondere der Übertragung, kann den sofortigen Entzug, ohne Entschädigung, zur Folge haben. Gestützt auf Art. 16 des eidg. Transportgesetzes vom 4. Oktober 1985 wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.00 sowie der Tageskartenpreis des betreffenden Partnerunternehmens des TM erhoben. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass mit seiner Jahreskarte kein Missbrauch Dritter ermöglicht wird.
    2. Für eine verlorene oder gestohlene Jahreskarte kann beim Bezugs-Partner­unternehmen des TM eine neue Jahreskarte – gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 plus CHF 10.00 Depot, bezogen werden.
       
  8. Datenschutz
    Die Partnerunternehmen des TM verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestim­mungen einzuhalten und die persönlichen Daten der Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde stimmt mit dem Jahreskarten-Kauf zu, dass die Kundendaten gespeichert und für Werbezwecke im Zusammenhang mit dem TM verwendet werden dürfen. Die gespeicherten Fotos werden ausschliesslich zu Kontrollzwecken benötigt. 
     
  9. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
     
  10. Schlussbestimmung
    Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt. Für alle unter diesen AGB mit dem TM abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schwei­zerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für all­fälli­ge Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist 8890 Flums.